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Abänderungen an der Beleuchtung

LED Blinker wechseln Motorrad Schweiz

Abänderung an der Beleuchtung am Motorrad

Welche technischen Änderungen an Motorrädern in der Schweiz sind erlaubt? Diese Frage ist nicht immer einfach zu beantworten. Was für gläubige Menschen die Bibel ist, sind für uns Bikerinnen und Biker die ASA-Richtlinien 2b. In den Richtlinien, welche vom Bundesamt für Strassen und Verkehr erarbeitet wurden, werden sämtliche technischen Änderungen an Motorrädern im Detail angeschaut. Zu den wichtigsten Informationen für Hobbyschrauber und professionelle Bike-Umbauer gehören insbesondere die notwendigen Dokumente über eine problemlose erneute Strassenzulassung. Das alles und viele weitere Informationen findest du in dieser Biker-Bibel.

Obwohl darin alle technischen Änderungen an Motorrädern in der Schweiz behandelt werden, wollen wir auf spezifische Fragestellungen etwas vertieft eingehen. Wichtig: Wenn du trotz unserer Ausführungen noch offene Fragen hast, kannst du dich jederzeit bei uns melden.

Noch besser: Nutze die Kommentarfunktion und hilf so auch allen anderen, die sich für dieses Thema interessieren. Wir beantworten gerne auch alle Fragen über die Kommentarfunktion.

Dein Blackdiamond-Motorcycles Team

Scheinwerfermbau

Wenn du den Scheinwerfer an deinem Motorrad umbauen willst, ist das überhaupt kein Problem. Du musst lediglich darauf achten, dass der Scheinwerfer ein E-Zeichen aufweist. Aufgepasst: Die Billig-Scheinwerfer aus Wish, Alibaba und Co. haben dieses Zeichen nicht und wenn, ist es meistens gefälscht. Kauf also den Scheinwerfer in der Schweiz oder in Deutschland. Auch nur ein DOT-Zeichen, wie in den USA üblich, reicht für das Schweizerische Strassengesetz nicht aus!

Blinkerumbau

Wichtige Information zu Beginn: Für alle Motorräder, welche vor dem 31.12.2012 eingelöst wurden, besteht KEINE Blinkerpflicht! Du kannst also die Blinker weglassen. Es ist nicht erlaubt, z. B. nur vorne oder nur hinten Blinker zu verbauen. Wenn du Blinker verbaust, müssen sie sowohl vorne als auch hinten in Betrieb sein und funktionieren.

Auch bei den Blinkern gilt: Zwingend notwendig ist ein E-Zeichen. Was schon oft zu Diskussionen geführt hat sind sogenannte Lenkerendenblinker – obwohl diese meist ein E-Zeichen aufweisen, sind diese in der Schweiz nicht erlaubt. Die vorderen Blinker dürfen nämlich von hinten nicht sichtbar sein. Am besten sprichst du dich diesbezüglich mit deiner MFK ab.

BMW K100 Gabel umbauen Schweiz

Ist ein Reflektor Pflicht?

Bei einem Umbau willst du den Reflektor möglichst verstecken, da dieser optisch oft nicht zum Gesamtbild des Motorrads passt. Das ist aber leider nicht möglich. In der Schweiz ist ein Reflektor mit E-Zeichen mittig der Fahrzeugachse vorgeschrieben. Die Prüfer auf den Strassenverkehrsämter legen grossen Wert darauf. Fehlt der Reflektor, musst du zur Nachprüfung.

Du interessierst dich für technische Änderungen an der Bereifung, Felgen und Stossdämpfer deines Motorrads? Kein Problem. In unserem nächsten Blog-Beitrag Felgen, Reifen, Stossdämpfer findest du hilfreiche Informationen.

Bildquellen

Titelbild Blog-Beitrag: Black Diamond Motorcycles

Beitragsbild BMW R100 Lenkereinheit: Black Diamond Motorcycles

6 Comments

  1. Kurze Frage zum hinteren Reflektor… muss der rund sein oder sind auch die schmalen/länglichen Ausführungen (beim Nummernschild) zulässig? Gibt es zu den Dimension klare Angaben?
    Vielen Dank!

    1. Hallo

      Danke für deine Frage! Die Form des Reflektors hinten ist völlig egal, solange der Reflektor das nötige E-Zeichen hat 🙂 Alle mit E-Zeichen erfüllen die vorgeschriebenen Normen. Was aber sehr wichtig ist: Der Reflektor muss immer in der Fahrzeugmitte befestigt sein, also mittig Hinterrad. Bei der Verwendung eines seitlichen Nummernschildhalters darf der Reflektor nicht seitlich unterhalb des Nummernschilds befestigt sein. Ich hoffe das hilft, LG BDM

  2. Hallo 🙂
    Würde gern Blinker mit eingebautem Bremslicht/Rücklicht einbauen. Sind diese Legal in der Schweiz? (E Prüfzeichen vorhanden)
    Top seite, danke für viele Infos bisher 😀

    1. Guten Abend

      Ja, das ist legal.

      LG

  3. Hallo Zusammen

    Also darf ich an meiner Yamaha MT-07 2020 den hässlichen Halogen-Scheinwerfer durch einen LED-Scheinwerfer mit E-Nummer völlig legal in der Schweiz ersetzen?

    Danke im Voraus für die Antwort 🙂
    LG Sean

    1. Hallo

      Solange es sich um ein echtes E-Zeichen handelt, ja.

      E-Zeichen von den einschlägigen Plattformen aus China sind gefälscht!

      Grüsse

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