Abänderungen an der Lenkeinrichtung
Welche technischen Änderungen an Motorrädern in der Schweiz sind erlaubt? Diese Frage ist nicht immer einfach zu beantworten. Was für gläubige Menschen die Bibel ist, sind für uns Bikerinnen und Biker die ASA-Richtlinien 2b. In den Richtlinien, welche vom Bundesamt für Strassen und Verkehr erarbeitet wurden, werden sämtliche technischen Änderungen an Motorrädern im Detail angeschaut. Zu den wichtigsten Informationen für Hobbyschrauber und professionelle Bike-Umbauer gehören insbesondere die notwendigen Dokumente über eine problemlose erneute Strassenzulassung. Das alles und viele weitere Informationen findest du in dieser Biker-Bibel.
Obwohl darin alle technischen Änderungen an Motorrädern in der Schweiz behandelt werden, wollen wir auf spezifische Fragestellungen etwas vertieft eingehen. Wichtig: Wenn du trotz unserer Ausführungen noch offene Fragen hast, kannst du dich jederzeit bei uns melden.
Noch besser: Nutze die Kommentarfunktion und hilf so auch allen anderen, die sich für dieses Thema interessieren. Wir beantworten gerne auch alle Fragen über die Kommentarfunktion.
Dein Blackdiamond-Motorcycles Team
Austauschen des Lenkers
Bei unserem DTC Gutachten für die BMW K100 kannst du die originalen Stummellenker der BMW S1000RR verbauen.
Austauschen der Gabelbrücken
Bei einem gewünschten Austausch der Gabelbrücken sieht es schon schwieriger aus. Du kannst die Gabelbrücken an deinem Motorrad nur austauschen, wenn du ein DTC Gutachten dafür hast. Leider sind die Gabelbrücken, die du im Zubehör kaufen kannst, oft ohne entsprechende Dokumente.
Aus diesem Grund raten wir dir zum Kauf unseres DTC Gutachtens. Mit diesem kannst du nämlich die Gabelbrücken von RCO für BMW R80 / R100 ohne Probleme eintragen lassen. Selbstverständlich gilt das auch für die Klemmblöcke, auf welchen du den Lenker befestigst.
Rückspiegel am Motorrad
Im Zubehör gibt es viele Rückspiegel für Motorräder zu kaufen – absolut zu Recht! Der Umbau der Spiegel macht optisch schon sehr viel her und ist in der Schweiz ohne Probleme zulässig, wenn die Spiegel ein entsprechendes E-Zeichen aufweisen. Spiegel ohne E-Zeichen sind nicht zugelassen. Eine Vorführung auf der MFK ist nicht notwendig! Es gibt noch folgende Regelung:
- Für Bikes, welche bis 31.12.2016 das erste Mal eingelöst wurden: Es ist ausreichend, wenn du einen Spiegel mit der Grösse von 50cm² hast.
- Für alle Bikes, welche nach dem 31.12.2016 das erste Mal eingelöst wurden, musst du zwei Spiegel mit der Grösse von 69cm² verbaut haben.
Tacho wechseln
Du darfst den Tacho an deinem Motorrad jederzeit umbauen – es braucht auch keine Gutachten dafür. Bei der periodischen Prüfung wird die Geschwindigkeit vom Experten mit einem GPS-Gerät überprüft.
Abänderungen an der Beleuchtung
Du interessierst dich für technische Änderungen an der Beleuchtung (Scheinwerfer, Blinker, Reflektor) deines Motorrads? Kein Problem. In unserem nächsten Blog-Beitrag Abänderung an Beleuchtung findest du hilfreiche Informationen.
Bildquellen
Titelbild Blog-Beitrag: Black Diamond Motorcycles
Beitragsbild BMW R100 Lenkereinheit: Black Diamond Motorcycles